Wir glauben, dass zur Gemeinde Jesu wiedergeborene Menschen aus allen an der Bibel orientierten Gemeinden und Kirchen gehören.

Unser Selbst­verständnis

als Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden

Das Selbstverständnis des BFP beinhaltet drei Hauptmerkmale: Wir sind eine Pfingst­bewegung, wir sind ein Gemeindebund und wir sind eine evangelische Freikirche.

Die Gründungsväter verstanden den Bund als ein geistliches Zuhause für alle ­Zweige der Pfingstbewegung in Deutschland. Es soll ein Ort sein, an dem Gemeinschaft, gegenseitige Hilfe im Dienst und eine Verwirklichung der unterschiedlichen Berufungen gelebt wird. Der BFP besteht aus Gemeinden und mit den Gemeinden verbundene Werke, Arbeits­gemeinschaften, Einrichtungen und Initiativen. Diese haben zum Ziel, Gott zu dienen – zum Heil und zum Wohl unserer Gesellschaft. Als evangelische Freikirche vertreten wir die Trennung von Kirche und Staat. Ebenso treten wir für Glaubens-­, Gewissens-­ und Versammlungsfreiheit ein.

Der BFP ist keine „allein seligmachende Kirche“. Wir glauben vielmehr, dass zur Gemeinde Jesu wiedergeborene Menschen aus allen an der Bibel orientierten Gemeinden und Kirchen gehören. Diese Grundhaltung prägt auch unser Verständnis in der ökumenischen Zusammenarbeit.
Wir stehen in Glaubens­- und Dienstgemeinschaft mit anderen Gruppen der Pfingst-­ und der charismatischen Bewegung,
der Freikirchen und mit vielen örtlichen Gemeinden innerhalb der Evangelischen Allianz. Lokal und regional wird von unseren Gemeinden der Kontakt zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) wahrgenommen. Als Bund sind wir Mitglied in der Vereinigung Evanglischer Freikirchen (VEF) und Gastmitglied in der ACK.

Das Prinzip des BFP besteht in der Selbstständigkeit der lokalen Gemeinde einerseits sowie dem verbindlichen Zusammenschluss als Bund und Freikirche andererseits. Öffentliches Auftreten und Handeln geschieht durch Gemeinden, Werke und Mitarbeiter. Die Leitung erfolgt durch die Bundesleitung – Vorstand und Präsidium. Die Zugehörigkeit, die Gemeinschaft und die Dienste werden in der Verfassung und den Richtlinien des BFP beschrieben