Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR (BFP) hat sich zum Ziel gesetzt, in der Verwaltung und in den Gemeinden einen hohen Standard sicherzustellen, wie er u. a. in den Richtlinien des BFP festgelegt ist (Ziff. 2.1). Es ist das besondere Anliegen der Bundesleitung des BFP, dass Personen, die mit dem BFP in Kontakt stehen oder dort beschäftigt sind, mögliche Verstöße von Ordinierten bzw. Mitarbeitenden des BFP gegen gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen sowie gegen die internen Richtlinien melden können. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit Finanzen sowie jegliche Art von übergriffigem oder missbräuchlichem Verhalten, sei es geistlicher, emotionaler oder sexueller Missbrauch.
Gerne können Sie mit diesem Formular einen entsprechenden Vorfall melden. Empfänger ist der Generalsekretär des BFP, der entsprechend den Vorstand des BFP bzw. einzelne Vorstandsmitglieder informiert. Sofern ein Mitglied des Vorstands oder das Präsidiums selbst betroffen ist, wird der Vorgang an die nicht betroffenen Vorstände gemeldet. Die Angaben werden zur internen Nachverfolgung gespeichert, sind aber von unberechtigen Dritten nicht einsehbar.
Die Meldung kann sowohl anonym wie auch mit Nennung von Name und E-Mail-Adresse abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass der BFP sich nur direkt bei Ihnen melden kann, wenn Sie Kontaktdaten angeben.
Unser Vorgehen soll den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene ermöglichen. Alle Hinweise und Beschwerden werden ernst genommen und streng vertraulich bearbeitet. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet.